Die Beitragsordnung
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Die Beitragsordnung Die   nachfolgende   Beitragsordnung   vom   Common   Carp   Club   e.   V.   wurde durch   die   Mitgliederversammlung   vom   07.01.2017   beschlossen   (gültig   ab 01.01.2017). 1. Die Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V. ist gemäß dieser Beitragsordnung beitragspflichtig. Die Mitgliedschaft verpflichtet zum Kartenerwerb der Jahresangelkarte „CCC e.V.“ aufgrund der bestehenden Kooperation mit der Fischereischutz-genossenschaft „Havel“ e.G.  Ausnahmen vom Erwerb der Angelkarte können in Einzelfällen auf begründeten Antrag im Einvernehmen mit der Fischereischutz-genossenschaft „Havel“ e.G. durch den Vorstand genehmigt werden. Entsprechend begründete Anträge sind bis zum 30.11. des Vorjahres an den Vorstand zu richten. 2. Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Personen (Mitglieder nach § 3 a) der Satzung) beträgt 60,00 € jährlich. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Jugendliche und Mitglieder nach § 3 b) und § 3 c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich. 3. Der   Familienbeitrag   für   den   Ehe-/Lebenspartner/in   beträgt   20,00   €. Der    Familienbeitrag    für    jedes    Kind    bis    zur    Vollendung    des    18. Lebensjahres beträgt 5,00 €. Bei   sozialen   Härten   kann   das   Mitglied   nach   §   3   a)   der   Satzung   den ermäßigten   Mitgliedsbeitrag   beim   Vorstand   unter   Berufung   aktueller Einkommensnachweise   vom   November   des   laufenden   Jahres   für   das Folgejahr beantragen.   3 . Der   Mitgliedsbeitrag   ist   jährlich,   spätestens   bis   zum   30.11.   für   das Folgejahr    auf    das    Vereinskonto    bei    der    MBS    –    Potsdam    zu überweisen. Common Carp Club IBAN: DE78 1605 0000 3601 0156 08 BIC: WELADED1PMB Verwendungszweck: Name, Vorname+Jahresbeitrag „Jahr“ 4 . Ausstehende   Mitgliedsbeiträge   werden   per   SEPA-Lastschriftmandat zum      31.12.      vom      Konto      des      Vereinsmitglieds      abgebucht. Lastschriftgebühren   gehen   zu   Lasten   des   Vereinsmitglieds.   Dennoch ausstehende    Mitgliedsbeiträge    werden    schriftlich    unter    Erhebung einer   Mahngebühr   von   5,00   €   mit   Fristsetzung   angemahnt.   Sollte nach   Ablauf   der   Frist   der   Mitgliedsbeitrag   noch   immer   ausstehen, verfügt    der    Vorstand    unverzüglich    den    Vereinsausschluss    laut Satzung. 5 . Mitgliedsbeitrag     und     Aufnahmegebühr     von     im     laufenden     Jahr aufgenommenen   Mitgliedern,   sind   bei   Aufnahme   sofort   zu   entrichten. 6 . Die Aufnahmegebühr beträgt für: Erwachsene: 500,00 € Jugendliche:     25,00 € Angehörige 1. Grades:         0,00 € (befreit) 7 . Jedes   Mitglied   ist   verpflichtet,   jährlich   5   Stunden   zur   Gewässerpflege und   Unterhaltung   der   Angelplätze   u.ä.   zu   leisten.   Mitglieder   unter   18 Jahre   sowie   nach   §   3   b)   und   c)   der   Satzung   sind   von   der   Ableistung der Arbeitsstunden befreit. Für   im   laufenden   Jahr      nicht   geleistete   Arbeitsstunden   sind   10,00   €/h zu     entrichten     und     bis     zum     31.12.     des     laufenden     Jahres unaufgefordert   auf   das   vorgenannte   Vereinskonto   unter   Angabe   des Verwendungszwecks:    Name,    Vorname    +    offene    Arbeitsstunden „Jahr“ zu überweisen. Die   abgeleisteteten   Arbeitsstunden   (maximal   5)   sind   unverzüglich mit   entsprechender   Begründung   dem   zuständigen   Vorstandsmitglied zu melden. Ab   dem   Jahr   2017   werden   im   Auftrage   des   Vorstandes   geleistete Mehrstunden   mit   je   10,00   €/h   vergütet   (Aufwandsentschädigung). Hierzu   ist   im   Vorfeld   die   Genehmigung   des   Vorstands   einzuholen.   Die geleisteten    Arbeitsstunden    sind    innerhalb    von    14    Tagen    mittels Antrag     (siehe     Anlage)     mit     entsprechender     Begründung     dem zuständigen Vorstandsmitglied abzurechnen. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand in eigenem Ermessen. 8 . Die     Vorstandsmitglieder     sind     von     der     Betragspflicht     und     der Ableistung     der     Arbeitsstunden     befreit.     Die     Vorstandsmitglieder erhalten     für     den     Aufwand     der     Vorstandsarbeit     jeweils     eine Jahresangelkarte zu Lasten der Vereinskasse als Anerkennung. 9 . Anstehende   Arbeitseinsätze   sind   vom   Vorstand   rechtzeitig   bekannt zu geben. 1 0 . Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab. Der Vorstand Common Carp Club e.V.