Der Aufnahmeantrag
Copyright © 2008 Common Carp Club e.V.
Der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V. Allgemeine Hinweise zum Aufnahmeantrag: Grundsätzlich besteht jedes Jahr die Möglichkeit der Aufnahme im Verein des Common Carp Club e.V. Auf Grund der begrenzten Gewässerkapazitäten kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Anzahl aufzunehmender Neumitglieder geben. Antragsteller auf Mitgliedschaft müssen als Grundvoraussetzung für die Aufnahme im Common Carp Club e.V. zuvor mindesten 2 x als Gastangler in Begleitung eines Vereinsmitglieds geangelt haben und müssen mindestens zwei Referenzen (Befürworter) aktiver Mitglieder vorweisen können. Über die Aufnahmeanträge entscheidet grundsätzlich der Vorstand, wobei die Mitglieder entsprechend zu beteiligen sind. Daher benötigen wir im Rahmen der Antragstellung vielfältige Angaben, um uns ein genaues Bild über unsere zukünftigen Mitglieder machen zu können. Die Daten der Antragsteller werden allen Mitgliedern des Common Carp Club e.V. bis zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zugänglich gemacht. Danach verbleiben die Daten ausschließlich beim Vorstand. Im laufenden Kalenderjahr eingehende Anträge werden spätestens im I. Quartal des Folgejahres beantwortet. Mit der Antragstellung wird das Einverständnis der Datenspeicherung und Verarbeitung erteilt. Besondere Bedingungen bei der Aufnahme in den Common Carp Club e.V.: Aufnahmegebühr/Erwachsene: 500,00 € Aufnahmegebühr/Jugend bis 17 Jahre: 25,00 € Mitgliedsbeitrag Kalenderjahr: 60,00 € Mitgliedsbeitrag Kinder und Jugendliche: 20,00 € Angelkarte der FSG/CCC e.V.: 210,00 € Jugendkarte inklusive Raubfisch: 80,00 € Kinderkarte nur Friedfisch: 25,00 € Probezeit: Das erste Jahr der Aufnahme gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann die Mitgliedschaft bei Verstößen ohne Widerspruchsrecht des Mitgliedes durch den Vorstand gekündigt werden. Im Falle der Kündigung verliert das Mitglied jegliche Angelberechtigung an den Vereinsgewässern. Die Angelkarte mit den Gewässerstrecken der FSG behält für das Kalenderjahr ihre Gültigkeit. Eine Abmahnung im Probejahr hat den sofortigen Vereinsausschluss zur Folge. Buchungsgewässer: Für die Gewässer Hechtloch und Stiefelloch gelten besondere Bedingungen. Im Falle einer Buchung an den Gewässern, hat der Gast immer Vorrang vor den Mietgliedern. In der Zeit der Buchung durch Dritte ist das Angeln der Mitglieder untersagt. Vereinsgewässer: Vor dem Angeln besteht die Pflicht der Voranmeldung (Online- Buchungskalender), um mögliche Missverständnisse innerhalb des Clubs zu vermeiden. Für die Vereingsgewässer ist eine Fangstatistik zu führen (Feedback über das vereinsinterne Forum). Nach Entrichtung einer Gebühr (Gastangelkarte) sind Gastangler nur in Begleitung eines Mitgliedes zugelassen. Die Anzahl der Gastangelkarten sind auf 10 Tageskarten pro Mitglied pro Kalenderjahr begrenzt. Arbeitseinsätze: Im Kalenderjahr müssen 5 Arbeitsstunden geleistet werden. Antragstellung: Mit der Antragstellung muss die Erklärung abgegeben, die Satzung des Common Carp Club e.V., die Grundregeln und freiwilliger Ehrencodex der Mitglieder des Common Carp Club e.V. sowie die Beitragsordnung gelesen zu haben, die dort genannten Bedingungen und Ziele zu akzeptieren und diese zukünftig einzuhalten. Mit der Antragstellung muss die Vollständigkeit, die Korrektheit aller Angaben sowie das Einverständnis zur Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten beim Common Carp Club e.V. erteilt werden. Hier ist das Antragsformular zu finden: Vordruck Aufnahmeantrag (pdf-Datei) Nach Möglichkeit sollte der ausgefüllte Antrag (einscannen) mit einem aktuellen Foto (vom Angeln) sowie einer Kopie des Fischereischeins elektronisch per Email übersandt werden an: aufnahmeantrag@common-carp-club.de Sollte eine Übermittlung per Email nicht möglich sein, muss der unterzeichnete Antrag an die unten genannte Adresse gesandt werden. Eine Kopie des gültigen Fischereischeins und ein aktuelles Foto (vom Angeln) sind dem Antrag beizufügen. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nur dann, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag dem Antrag beigefügt ist! Common Carp Club e.V. Vorstand Margaretenhof 5 14774 Brandenburg an der Havel