Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Common Carp Club e.V.
Allgemeine Hinweise zum Aufnahmeantrag:
Grundsätzlich besteht jedes Jahr die Möglichkeit der Aufnahme im Verein des Common Carp Club e.V. Auf Grund der begrenzten Gewässerkapazitäten kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Anzahl aufzunehmender Neumitglieder geben.
Über die Aufnahmeanträge entscheidet grundsätzlich der Vorstand, wobei die Mitglieder entsprechend zu beteiligen sind.
Daher benötigen wir im Rahmen der Antragstellung vielfältige Angaben, um uns ein genaues Bild über unsere zukünftigen Mitglieder machen zu können. Die Daten der Antragsteller werden allen Mitgliedern des Common Carp Club e.V. bis zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zugänglich gemacht. Danach verbleiben die Daten ausschließlich beim Vorstand. Im laufenden Kalenderjahr eingehende Anträge werden spätestens im I. Quartal des Folgejahres beantwortet.
Mit der Antragstellung wird das Einverständnis der Datenspeicherung und Verarbeitung erteilt.
Besondere Bedingungen bei der Aufnahme in den Common Carp Club e.V.:
Das erste Jahr der Aufnahme gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann die Mitgliedschaft bei Verstößen ohne Widerspruchsrecht des Mitgliedes durch den Vorstand gekündigt werden. Im Falle der Kündigung verliert das Mitglied jegliche Angelberechtigung in den Vereinsgewässern. Die Angelkarte mit den Gewässerstrecken der FSG behält für das Kalenderjahr ihre Gültigkeit.
Buchungsgewässer:
Für die Gewässer Hechtloch und Stiefelloch gelten besondere Bedingungen. Im Falle einer Buchung an den Gewässern, hat der Gast immer Vorrang vor den Mietgliedern. In der Zeit der Buchung durch Dritte ist das Angeln der Mitglieder untersagt.
Vereinsgewässer:
Vor dem Angeln besteht die Pflicht der Voranmeldung, um mögliche Missverständnisse innerhalb des Clubs zu vermeiden. Hierzu wurde im Vereinsforum ein Belegungskalender mit allen Vereinsgewässern und Angelstellen hinterlegt.
Nach Entrichtung einer Gebühr (Gastangelkarte) sind Gastangler nur in Begleitung eines Mitgliedes zugelassen. Die Anzahl der Gastangelkarten sind auf 1o Tageskarten pro Mitglied pro Kalenderjahr begrenzt. Für den Heilige See sind keine Gastangler zugelassen.
Arbeitseinsätze:
Im Kalenderjahr müssen 5 Arbeitsstunden geleistet werden.
Mit der Antragstellung muss die Vollständigkeit, die Korrektheit aller Angaben sowie das Einverständnis zur Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten beim Common Carp Club e.V. erteilt werden.
Nach Möglichkeit sollte der ausgefüllte Antrag mit einem aktuellen Foto (vom Angeln) vorab elektronisch übersandt werden an:
Der unterzeichnete Antrag muss an die nachfolgende Adresse gesandt werden. Eine Kopie des gültigen Fischereischeins sind dem Antrag beizufügen. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nur dann, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag dem Antrag beigefügt ist!
Common Carp Club e.V.
Vorstand
Margaretenhof 5
14774 Brandenburg an der Havel