„Grundregeln und freiwilliger Ehrencodex der Mitglieder des Common Carp Club e.V.“



Liebe Mitglieder und Freunde des Angelsports,

mit der Gründung des Common Carp Club e.V. können sich viele Träume erfüllen. Wir in Kooperation mit der Fischereischutzgenossenschaft haben es in der Hand, für uns alle, optimale Voraussetzungen für unseren Angelsport, und dass langfristig, zu realisieren.

Hierfür ist es unabdingbar, dass die Satzung und Regeln eingehalten werden, um das Ansehen des Vereins und Fischereischutzgenossenschaft zu erhalten und ständig zu verbessern.

Da sich viele Gewässer in Landschafts- bzw. in Naturschutzgebieten befinden, ist oberste Vorsicht im Umgang mit der Natur geboten. Alle negativen Erscheinungen gefährden unseren Verein.

Wir haben bereits jetzt die Möglichkeit viele Gewässer frei zu befischen. Ausnahmen bilden nur die Buchungsgewässer, welche vorrangig den Gästen und Buchern zur Verfügung stehen. Hierzu zählen das

Bei allen ausschließlichen Vereinsgewässern ist die vorherige Anmeldung unter Angabe des Angelplatzes erforderlich.

Auf Grund der Vielzahl der freien Gewässer und Angelplätze ist nicht zu erwarten, dass es bei der Beangelung unvorhergesehene Überschneidungen gibt. Jedoch ist dies nicht ausgeschlossen, z.B. weite oder späte Anreise am Abend, vorgefütterter Angelplatz und Ähnliches. Hier sind gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt unabdingbar, um einvernehmliche Lösungen zu finden. In der Regel sollte dann gemeinsam gefischt werden. Es gilt nicht das Sprichwort „Wer zuerst kommt malt zuerst!“

Hierdurch können Unstimmigkeiten, Ärger und Frust im Vorfeld vermieden und das Interesse an der Gemeinschaft gefördert werden. Nur gemeinsam können wir unsere Interessen langfristig vertreten und erhalten.

In diesem Sinne viele gemeinsame und erfolgreiche Stunden am Wasser.....


Der Vorstand
Common Carp Club .e.V.

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