Beitragsordnung Common Carp Club e. V. laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 (gültig ab 01.01.2012)

  1. Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Personen (Mitglieder nach § 3 a) der Satzung) beträgt 60,00 € jährlich. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Jugendliche und Mitglieder nach § 3 b) und § 3 c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich.

    Bei sozialen Härten kann das Mitglied nach § 3 a) der Satzung den ermäßigten Mitgliedsbeitrag beim Vorstand unter Berufung aktueller Einkommensnachweise vom November des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragen..

  2. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. Februar auf das Vereinskonto zu überweisen. Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden schriftlich unter Erhebung einer Mahngebühr von 5,00 € mit Fristsetzung angemahnt. Sollte nach Ablauf der Frist der Mitgliedsbeitrag noch immer ausstehen, verfügt der Vorstand unverzüglich den Vereinsausschluss laut Satzung.


  3. Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind bei Aufnahme sofort zu entrichten.


  4. Die Aufnahmegebühr beträgt für:
    • Erwachsene 250,00 €
    • Jugendliche 25,00 €
    • Angehörige 1. Grades sind befreit

  5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich 5 Stunden zur Gewässerpflege und Unterhaltung der Angelplätze u.ä. zu leisten. Mitglieder nach § 3 b) und c) der Satzung sowie der Vorstand sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.

    Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind 10,00 €/h zu entrichten. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand in eigenem Ermessen.


  6. Anstehende Arbeitseinsätze sind vom Vorstand rechtzeitig bekannt zu geben.


  7. Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab. Für die Festlegung der Aufnahmegebühr gilt das Antragsdatum vor bzw. nach dem 26.11.2011.

Der Vorstand
Common Carp Club e.V.

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