Beitragsordnung Common Carp Club e. V. laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 (gültig ab 01.01.2012)
- Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Personen (Mitglieder nach § 3 a) der Satzung) beträgt 60,00 € jährlich. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Jugendliche und Mitglieder nach § 3 b) und § 3 c) der Satzung beträgt 20,00 € jährlich.
Bei sozialen Härten kann das Mitglied nach § 3 a) der Satzung den ermäßigten Mitgliedsbeitrag beim Vorstand unter Berufung aktueller Einkommensnachweise vom November des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragen..
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. Februar auf das Vereinskonto zu überweisen. Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden schriftlich unter Erhebung einer Mahngebühr von 5,00 € mit Fristsetzung angemahnt. Sollte nach Ablauf der Frist der Mitgliedsbeitrag noch immer ausstehen, verfügt der Vorstand unverzüglich den Vereinsausschluss laut Satzung.
- Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind bei Aufnahme sofort zu entrichten.
- Die Aufnahmegebühr beträgt für:
- Erwachsene 250,00 €
- Jugendliche 25,00 €
- Angehörige 1. Grades sind befreit
-
Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich 5 Stunden zur Gewässerpflege und Unterhaltung der Angelplätze u.ä. zu leisten. Mitglieder nach § 3 b) und c) der Satzung sowie der Vorstand sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind 10,00 €/h zu entrichten. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand in eigenem Ermessen.
- Anstehende Arbeitseinsätze sind vom Vorstand rechtzeitig bekannt zu geben.
- Diese Beitragsordnung löst die bisherige Beitragsordnung ab. Für die Festlegung der Aufnahmegebühr gilt das Antragsdatum vor bzw. nach dem 26.11.2011.
Der Vorstand
Common Carp Club e.V.
Copyright © 2008 Common Carp Club e.V.